Infektionsschutzkonzept Trauungen
Infektionsschutzkonzept für Trauungen (gültig ab 1.7.2020)
Für Trauungen in der Kirche in Stammheim und in Holzbronn gilt grundsätzlich das
Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste (vom 01.07.).
2. Abweichend davon wird für Trauungen festgelegt:
· Die Höchstteilnehmerzahl von Personen an einer kirchlichen Trauung kann sich erhöhen,
wenn vermehrt Familienangehörige/Personen aus einem Haushalt nebeneinandersitzen.
Die Brautpaare haben im Vorfeld mit der Mesnerin die Platzmarkierungen abzusprechen
und dabei den Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen/Personengruppen
einzuhalten.
· Das Brautpaar darf (ohne Mund-Nasen-Schutz) durch den Mittelgang ein- und ausziehen,
sofern zum Zeitpunkt des Einzugs/Auszugs die Gottesdienstbesucher einen
Mund-Nasen-Schutz tragen.
Die Gemeinde verlässt die Kirche in Stammheim dann durch den Ausgang an der Kanzel.
· Die Namen der Gottesdienstbesucher werden nicht erfasst. Sollte im Nachhinein eine
Infektion bekannt werden, dient die Gästeliste der Brautpaare als Grundlage,
die Infektionsketten nachzuvollziehen.
3. Für Sänger, Musiker und Chöre gilt das Infektionsschutzkonzept für die kirchenmusikalische
Arbeit in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Stand: 18.06.2020)