Infektionsschutzkonzept Gottesdienste im Grünen
Infektionsschutzkonzept "Gottesdienste im Grünen" (gültig ab 01.07.2020)
1. Für Gottesdienste im Grünen wird eine Personenhöchstzahl von 250 Personen festgelegt,
sofern die Teilnehmer für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen
bekommen und der Gottesdienst einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt.
2. Der Mindestabstand zwischen Personen, bzw. Personengruppen (die in einer häuslichen
Gemeinschaft leben) beträgt 2 Meter.
3. Durch geeignete Markierungen sind die Sitzplätze vor Beginn des Gottesdienstes festzulegen.
Dies gilt sowohl bei zur Verfügung gestellten Sitzplätzen, als auch für selbst mitgebrachte
Sitzgelegenheiten.
4. Das Betreten und Verlassen des Gottesdienstortes ist so zu regeln, dass zu jedem Augenblick
der Mindestabstand eingehalten werden kann. Wird der Mindestabstand unterschritten, ist ein
Mund-Nasenschutz zu tragen.
5. Gesangbücher werden nicht ausgegeben. Beim gemeinsamen Singen und Sprechen ist ein
Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei der Ausgabe von Liedblättern ist auf den Mindestabstand
und Hygienemaßnahmen (Desinfizieren der Hände) zu achten.
6. Für Sänger, Musiker und Chöre gilt das Infektionsschutzkonzept für die kirchenmusikalische
Arbeit in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Stand: 18.06.2020).
7. Die Kirchengemeinde erfasst die Namen aller Gottesdienstbesucher auf nummerierten Karten
zur Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten. Diese Zettel werden in einem verschlossenen,
datierten Briefumschlag im Pfarramt aufbewahrt und nach 4 Wochen vernichtet.