Infektionsschutzkonzept Freizeitgelände Adlerhorst
1. Auf dem Freizeitgelände der evangelischen Kirchengemeinde und im Jungscharhüttle
„Adlerhorst“ ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern
zwischen Personen, bzw. Personengruppen (Personen die in einer häuslichen
Gemeinschaft leben) einzuhalten. Daraus ergibt sich die Höchstzahl der zulässigen
Personen auf dem Adlerhorst und im Jungscharhüttle.
Für öffentliche Veranstaltungen auf dem Freizeitgelände, bei denen den Teilnehmern
für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die
Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt wird eine Personen-
höchstzahl auf dem Gelände von 250 Personen festgelegt.
Private Veranstaltungen auf dem Adlerhorstgelände sind mit bis zu 99 Teilnehmern
unter Wahrung der aktuellen Corona-Verordnung möglich.
2. Der Kirchengemeinderat benennt hiermit „Corona- Beauftragte“ als Verantwortliche.
Der/ die „Corona- Beauftragte“ ist jeweils der Einladende zur Veranstaltung bzw.
der/ die Leiter*in der jeweiligen Gruppen/ Kreise bzw. der/die Mieter*in. Sie/ er hat die
Aufgabe, auf die Einhaltung der hier aufgeführten Infektionsschutzmaßnahmen und
deren Auflagen zu achten. Den Anweisungen der „Corona-Beauftragten“ ist Folge zu leisten.
3. Zur Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten sind für jede öffentliche Veranstaltung
Name und Telefonnummer, sowie Datum und ggf. Uhrzeit die Anwesenden zu erfassen.
Diese Zettel sind beim Corona- Beauftragten/ Verantwortlichen abzugeben.
Dieser hat sie im Pfarramt gesammelt in einem Umschlag abzugeben. Auf dem Umschlag
sind Datum und Name der Veranstaltung aufzuschreiben. Die Umschläge werden aufbewahrt
und nach vier Wochen vernichtet, wenn keine Infektion aufgetreten ist.
4. Die Toiletten und Waschbecken sind vor und nach jeder Veranstaltung zu reinigen und zu
desinfizieren. Bei längeren Veranstaltungen müssen die Toiletten und Waschbecken
regelmäßig (etwa jede Stunde) gereinigt und desinfiziert werden. Der/Die Corona-
Beauftrage*r ist für die Hygiene verantwortlich. Geeignetes Reinigungs- und
Desinfektionsmittel ist vom Corona-Beauftragen bereit zu stellen. Auch Seife und
Handdesinfektionsmittel müssen vom Corona-Beauftragen bereitgestellt werden.
5. Bei Benutzung des Jungscharhüttles muss auch dieses nach der Veranstaltung gereinigt
und desinfiziert werden, insbesondere Türgriffe, Tische und Stühle sowie sonstige
Kontaktflächen. Selbiges gilt auch für benutzte Biertischgarnituren. Auch hierfür ist der/die
Corona-Beauftrage*r verantwortlich.
6. Auf dem Adlerhorst wird kein Essen zubereitet. Auswärts gekochte Speisen (dazu gehören
auch Lieferservice) dürfen unter Wahrung der allgemeinen Hygienevorschriften (ggf.
Spuckschutz, kein Buffet, Mund-Nasen-Schutz und Einmal-Handschuhe etc.) ausgegeben
werden. Das benutzte Geschirr ist bei mindestens 60° Grad zu reinigen.
7. Bei größeren Veranstaltungen ist insbesondere auf den Abstand beim Betreten und
Verlassen des Freizeitgeländes zu achten. Wird der Mindestabstand unterschritten, ist ein
Mund-Nasenschutz zu tragen.
8. Grillen ist auf dem Freizeitgelände nur möglich, wenn durch geeignete Maßnahmen der
Hygieneschutz eingehalten werden kann (Mindestabstand, kein Buffet, keine gemeinsame
Nutzung des Kühlschranks…).
8. Für Gottesdienste gelten im Übrigen die Infektionsschutzregelungen für die Feier von
Gottesdiensten.
9. Private Mieter bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dieses Konzept zur Kenntnis genommen
zu haben und verpflichten sich, die notwendigen Hygienemaßnahmen einzuhalten.